Ihre Wahl: “Freiwillige” Kinderimpfung oder Entzug des Sorgerechts

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5820
Gelöschter Benutzer

Ihre Wahl: “Freiwillige” Kinderimpfung oder Entzug des Sorgerechts

von 5820 am 15.04.2010 12:31

Einvernehmlicher Konsens wiegt schwerer als wissenschaftliche Beweise und die persönliche Meinung eines Richters steht immer über den Gesetzen. Ein typischer Fall der bestechlichen und rechtsbeugerischen Justiz eines Schwellenlandes?

Von wegen. Beim Thema Impfen werden immer größere Geschütze seitens der Lobbyisten aufgefahren. Wer sich hierzulande weigert, der noch niemals nachgewiesenen Schutzwirkung von Impfungen zu entziehen, muss mit Drangsalierungsmaßnahmen bis hin zum Kindesentzug rechnen.



Diese filmische Zusammenstellung des klein-klein-Verlags zeigt in gut 70 Minuten auf eindrückliche Weise, mit welch dreisten Maßnahmen die Interessensverbände der Pharmaindustrie und der Ärzteschaft inzwischen gegen kritische und besorgte Eltern vorgehen.

Am 02.12.2009 stand “Impfgegner” Dr. Stefan Lanka vor Gericht in Bautzen. Hintergrund des Streits war, so stand es zwei Tage später in der Sächsischen Zeitung, eine “angebliche Zwangsimpfung”. Folgendes Zitat aus der Zeitung wurde gleich zu Beginn im Film gezeigt:

Fest steht jedoch, dass die Eltern damit (mit der Zwangsimpfung) nicht einverstanden waren. Sie legten Beschwerde dagegen ein, scheiterten damit aber beim Oberlandesgericht. Also wurde das Kind geimpft und in ein Heim eingewiesen.


In der darauffolgenden Woche veröffentlichte dieselbe Zeitung das Urteil und schrieb dazu:
Der Beleidigung war ein Streit um ein Kleinkind vorausgegangen, das gegen den Willen seiner Eltern geimpft worden war. Das Familiengericht hatte den Eltern das Sorgerecht entzogen, weil das lebensbedrohlich erkrankte Kind nach Ansicht von Ärzten dringend geimpft werden musste.


Aus der “angeblichen Zwangsimpfung” wurde binnen einer Woche eine von der Presse tatsächlich zugegebene Zwangsimpfung. Es fällt schwer zu glauben, dass Bautzen in der BRD und nicht in einer Bananenrepublik liegt. Oder wofür steht das “B” in “BRD”?

Die anschließend dargelegte Krankengeschichte des Kleinkindes zeugte von Lügen aus Ärztekreisen, bei der sich dem Zuschauer alle Haare zu Berge stellen. Jugendamt und Gericht arbeiteten rechtsbeugerisch zusammen auf den Entzug des Sorgerechts hin. Bei der gerichtlichen Anhörung der Eltern nur wenige Tage später, wurde den Eltern jedoch das Sorgerecht zurückübertragen.

Allerdings erhielten die Eltern das Sorgerecht nur unter der Bedingung zurück, dass sie, neben der Erfüllung verschiedener Auflagen, ihr Kind impfen lassen mussten. Erstaunlich, wo es in der BRD doch gar keine Impfpflicht gibt. Die Eltern forderten daraufhin von der Klinik Görlitz, in welcher sich ihr Kind befand, einen Wirksamkeitsnachweis der Impfung und fügten hinzu, dass sie sich bei dessen Vorlage dann auch gleich selbst impfen lassen würden.

In einem im Video eingespielten Vortrag referierte Karl Krafeld zum Thema Wirksamkeitsnachweis von Impfungen. Er demonstrierte über die dokumentierten Briefwechsel mit verschiedenen Behörden und auch mit der STIKO, dass man bei dieser Fragestellung unweigerlich immer auch auf die Frage nach den Beweisen für die Existenz krankmachender Viren stößt.

Antworten oder gar Beweise dafür von offizieller Seite gibt es bis heute keine. Im Gegenteil, es fühlte sich niemand zuständig. Die Gesundheitsbehörden waren nach eigener Aussage nicht zuständig für die Beweisführung zur Existenz von Krankheitserregern, konnen aber gleichermaßen auch keine behördliche Zuständigkeit benennen.

Ein unbedarfter Bürger würde an dieser Stelle sicherlich ebenfalls skeptisch werden, allerdings gelangt er nicht in eine solche Situation, da er für gewöhnlich keine derartigen Fragen stellt. Viren sind für ihn existent und Impfungen schützen. Man kann sich zwar scheinbar freiwillig entscheiden, ob man sich und insbesondere seine hilflosen Kinder gegen dies oder das impfen lassen möchte, doch das war sie auch schon, die freie Mitbestimmung.

Den Rest bestimmen nämlich die Medien und die Ärzte, was die Bevölkerung diesbezüglich zu glauben und zu tun hat. Für Querulanten, die sich dem verlogenen Diktat der Pharmaherrschaft widersetzen, ist dann die Justiz zuständig. Und wie es in Bananenrepubliken üblich ist, verlaufen derartige Prozesse selbstverständlich nicht nach demokratischen Grundsätzen, sondern nach den Zielsetzungen der Lobbyisten.

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Kein Wunder also, dass die Macher vom klein-klein-Verlag im Kampf an forderster Front gegen die Lügen regelrecht verzweifeln und immer häufiger nach Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes rufen:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Dieser Artikel klingt fair und richtig. Doch die Realität sieht inzwischen tatsächlich völlig anders aus. Heute macht sich sogar schon derjenige verdächtig, welcher diesen Artikel zitiert, denn man unterstellt ihm, zum Widerstand gegen unseren “Rechtsstaat” aufrufen zu wollen. Genau das geschieht gerade mit Karl Krafeld, Stefan Lanka und ihren Unterstützern.

Allerdings ist die Wut der Beteiligten durchaus nachvollziehbar, denn was sich der Chefarzt der Görlitzer Kinderklinik in einem weiteren Schreiben erlaubte, ist wahrlich der Hammer. Er beantragte in der Folge erneut den Entzug des Sorgerechts mit der Begründung, dass die Eltern, wie gerichtlich beschlossen, ihr Kind in die Klinik nach Dresden bringen und sie zudem der Impfung ihrer Tochter nicht zustimmen wollten.

Im selben Schreiben wurde betont, dass der Vorsitzende der sächsischen Impfkommission SIKO dieses Vorgehen ausdrücklich empfahl. Damit soll also solchen Eltern, welche den Wirksamkeitsnachweis vor der Impfentscheidung fordern, das Sorgerecht entzogen werden, damit man anschließend mit dem Segen des Jugendamtes impfen kann?

Die Folge war, dass vom Gericht erneut der Entzug des Sorgerechtes ausgesprochen wurde mit der Begründung, weil die Eltern ihr Kind nicht impfen lassen wollten. Allerdings gibt es dafür keinerlei gesetzliche Grundlage. Die faktische Regierungsmacht “Pharmaindustrie” benötigt diese ganz offensichtlich auch nicht.

Wie würden Sie diese Vorgehensweise nennen, wenn nicht “Zwangsimpfung”? Und nicht nur das, es wird nicht nur gegen den Willen der Eltern deren eigenes Kind geimpft, sondern es fehlt auch noch jegliche Rechtsgrundlage dafür.

spritze Pictures, Images and Photos

In Anbetracht dieses hinterhältigen und offensichtlichen Betrugs, fällt es wirklich schwer, nicht aus der Fassung zu geraten. Insbesondere, wenn man sich die hasserfüllten und leeren Parolen der Impfbefürworter anschaut, beispielsweise im Internet. Niemals wird mit Fakten argumentiert, sondern stets werden massive Drohungen ausgesprochen. Aus Unwissenheit knicken die einfachen Zweifler dann ganz schnell ein, der übrige Rest wird dagegen systematisch institutioniell fertiggemacht.

Was währenddessen mit den offensiven “Impfgegnern” geschieht, können Sie im Film gegen Ende sehen. Rechtsbeugungen vor Gericht sollten in unserem freiheitlich demokratischen Staat sicherlich nicht möglich sein. Glauben Sie wirklich? Sie werden Ihren Augen nicht trauen.

Es passt alles irgendwie nicht so recht zusammen. Wir leben offenkundig in einer der größten Bananenrepubliken der Erde, aber dennoch ist unser Klima trotz Klimaerwärmung viel zu kalt, um tatsächlich Bananen gedeihen zu lassen. Kein Wunder also, dass selbst die Bananen eine Lüge sind. Außer den Lügen scheint in diesem Lande nichts mehr wahr zu sein.

Quelle

PS: Diesbezüglich weise ich nochmal auf die Ringvorsorge hin.....

Antworten Zuletzt bearbeitet am 15.04.2010 13:05.

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