Ringvorsorge & Menschenrechtsverfahren 4 O 110/08

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5820
Gelöschter Benutzer

Ringvorsorge & Menschenrechtsverfahren 4 O 110/08

von 5820 am 27.03.2010 17:53

  • Die Ringvorsorge ist eine Schutzgemeinschaft gem. Art.1 der UN Resolution A/RES/53/144, welche durch ihre Vorsorgevollmacht auch einen sehr guten Schutz insb. vor Psychiatrisierung, zwangsweise Betreuung und Unterbringung bietet.

  • Die Ringvorsorge ist eine stabile Gruppe gem. § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches – VStGB

  • Die Ringvorsorge ist eine Streitgenossenschaft gem. § 59 der Zivilprozessordnung – ZPO

  • Bis heute (Stand 03.2010) haben sich mehr als tausend Personen der Ringvorsorge und dem Verfahren 4 O 110/08 vor dem Landgericht Elwangen angeschlossen.

    Täglich werden es einige mehr.



    Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass wir uns an internationalen Grund- und Menschenrechtschartas orientieren und keine Diskriminierung einzelner Bevölkerungsschichten tolerieren.

    Die Ringvorsorge ist bei der Bundesnotarkammer unter der Register-Nr. 579471 eingetragen und von verschiedenen Gerichten anerkannt.

    Teil der Ringvorsorge wird Mann/Frau durch die Unterzeichnung der Vorsorge – Urkunde, die über die email Adresse [email protected] angefordert werden kann.

    Diese wird dann an die Ringvorsorge ( 03212 40 110 08 ) gefaxt.

    Ganz wichtig ist auch die Mitteilung der aktuellen Emailadresse und oder Fax Nr. wie Tel Nr. auf einem Beiblatt.

    Dies erleichtert die Information über den Verteiler der Ringvorsorge.

    Jede Person der Ringvorsorge ist nun Rechtsbeistand und kann vor Gericht anderen Personen aus der Ringvorsorge Beistand leisten und mit in die Verhandlungen gehen.

    Kinder sind automatisch mit in Ringvorsorge und können ab 12 Jahren selbst die Vorsorgeurkunde unterschreiben.

    Die Aufnahme in die Ringvorsorge ist freiwillig, kostenlos und unabhängig vom Beitritt zum Verfahren 4 O 110/08 .

    Bedingung ist das Akzeptieren und das Leben der Grund- und Menschenrechte wie sie z. B. in der Charta von Paris festgehalten sind.

    Personen der Ringvorsorge stehen unter dem Schutz der internationalen Grund- und Menschenrechtechartas in der vereidigten Leistungserfüllungspflicht (siehe Beamten– und Richtereid, Palandt zu § 839 BGB)

    Mehr,hier

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    5820
    Gelöschter Benutzer

    Re: Ringvorsorge & Menschenrechtsverfahren 4 O 110/08

    von 5820 am 16.04.2010 12:04

    Aufgepasst!

    Habe gestern erfahren das man um in die Ringvorsorge eintreten zu können, einen so genannten "Reichsausweis" benötigt.
    Wenn dies so sein sollte,dann werde ich es weder tolerieren noch unterstützen und sofort den Beitrag löschen.
    Habe bereits die Formulare angefordert.

    Nähere Info's folgen...

    Antworten Zuletzt bearbeitet am 16.04.2010 12:06.

    TobiTheTrue
    Administrator

    38, Männlich

    Beiträge: 3

    Re: Ringvorsorge & Menschenrechtsverfahren 4 O 110/08

    von TobiTheTrue am 18.04.2010 23:50

    also weiß jetzt garnicht was das sein soll? nähere infos währen bombe :=)

    kann mir zwar was denken, aber erstmal schauen..

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    5820
    Gelöschter Benutzer

    Re: Ringvorsorge & Menschenrechtsverfahren 4 O 110/08

    von 5820 am 26.04.2010 11:49

    Habe die Tage die Beitrittsformulare von der Ringvorsorge bekommen und nichts darin gefunden zwecks diesem "Reichsausweis". Keine Ahnung wo derjenige das gelesen haben soll...
    Ich habe da nichts entnehmen können diesbezüglich..

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